Was ist Datensouveranität?

Im Zentrum der digitalen Souveränität steht das Prinzip der Selbstbestimmung, welches Selbstsicherheit und Unabhängigkeit in Handlungen und Gestaltungen einschließt.

Angesichts der rasanten Digitalisierung und technologiegetriebenen Trends wird die digitale Souveränität der Kommunen zunehmend entscheidend und gleichzeitig gefährdet. Der Erhalt dieser Souveränität ist wichtig für die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Datensouveränität als Bestandteil der digitalen Souveränität umfasst sowohl die selbstbestimmte Nutzung personenbezogener Daten von Individuen als auch die Datensouveränität der Öffentlichen Verwaltung. Eine untrennbare Verbindung besteht dabei zur Datenschutzthematik, da der Schutz der Grundrechte und Freiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, ein vorrangiges Ziel darstellt. Die öffentliche Verwaltung sieht sich im Zuge der Digitalisierung mit der Verantwortung konfrontiert, diese Ziele zu gewährleisten. Datensouveränität ist entscheidend, um die Lebensqualität, Arbeitsbedingungen und Standortattraktivität mithilfe verfügbarer Daten zu verbessern.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) definiert digitale Souveränität im Kontext der eingesetzten Technologien als gegeben, wenn die Verantwortlichen eine freie Wahl und vollständige Kontrolle über die angewandten Methoden und Verfahren zur digitalen Verarbeitung personenbezogener Daten haben, möglicherweise unter Einbeziehung der jeweiligen Auftragsdatenverarbeiter:innen.

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