Werden im Rahmen des Projektes Daten erhoben, generiert oder angereichert?

Grundsätzlich sollten Daten der öffentlichen Verwaltung als offene Daten (Open Data) zugänglich gemacht werden. Dies betrifft sowohl Daten, die neu erhoben oder generiert werden, als auch Fälle, in denen existierende Daten mit neuen Attributen angereichert werden.

Bevor Daten veröffentlicht werden, sollte überprüft werden, ob es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten handelt oder um interne Daten. Personenbezogene Daten sind jegliche Daten, die Rückschlüsse auf Individuen zulassen. Möglichkeiten, personenbezogene Daten trotzdem zu veröffentlichen, können zum einen das Auslassen bestimmter Attribute sein oder das sogenannte Aggregieren von Daten sein, bei dem z. B. das exakte Alter in Altersgruppen zusammengefasst wird oder man gröbere räumliche Einheiten mit mehr Einwohner:innen je Einheit wählt. Ob ein Datensatz als geheim einzuordnen ist (z. B. manche Informationen zur kritischen Infrastruktur), kann nur im Einzelfall entschieden werden. Erfahrungsgemäß gibt es nur wenige Datensätze, die tatsächlich in diesen Bereich fallen.

Best Practices

Die folgenden Best Practices stellen Beispiele für eine gelungene Umsetzung bereit.

Checkliste

Die folgenden Punkte können bei der Prüfung einer Ausschreibung helfen.

Evaluationskriterien

Die folgenden, bespielhaften Kriterien können bei der Evaluierung eines Angebots helfen.

Weiterführende Links

Die folgenden Links führen zu weiterführenden Informationen, die nicht Teil der Checkliste sind.

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